Antifa Ost-Prozess vor OLG DD – Bericht vom 15.03.2023 – 90. Verhandlungstag

15.03.2023 – 90. Verhandlungstag

Rote Hilfe Solidarität

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Das Verfahren wegen Paragraph 129 StGB gegen Lena und drei weitere Genossen neigt sich dem Ende zu. Vorsitzender Richter Schlüter-Staats hätte das Verfahren gerne schon vor Ostern beendet. Die Verteidigung will jedoch schlampige Ermittlungen und daraus resultierende falsche Anschuldigungen durch diverse Beweisanträge in den weiteren Verlauf einbringen.

Etliche Anträge werden von Richter Schlüter-Staats abgewiesen (zum Beispiel Wurzen-Bahnhof-Kiosk-Video, Video-Nutzung durch Rechtsanwalt Weißling zum Plädoyer, ausklammern Adhäsionsantrag Nebenklage wurde ebenfalls abgelehnt, Vorladung EL DD-Pol. zum Verlauf Proteste vom 15.2.2020 ebenfalls usw.).

Abgelehnt wurde auch der Antrag auf Vorladung des Chefs des Bundes-Verfassungsschutzes Haldenwang zur Problematik einer Begrüßungsparty Haftentlassung von Jonathan M. in Berlin. Eine Verfassungsschutz-Stellungsname konnte die Anwesenheit eines weiteren Angeklagten in diesem Verfahren nicht bestätigen.

In der Folge Beschäftigung mit Ergebnissen von TKÜ-Maßnahmen, Aussagen Domhöfers und anderen Ermittlungsergebnissen. Es ging da um Eisenach I und Eisenach II sowie Wurzen und angrenzende Dinge.

Die Verteidigung griff die Bundes-Staatsanwältin Geilhorn an wegen (absichtlicher?) Fehler bei Zuordnung von Tatbeteiligungen der Angeklagten, was höheres Strafmaß ermöglichen würde. Richter Schlüter-Staats nimmt sie in Schutz und greift die Verteidigung an.

Verteidiger RA Anhorn: „Warum müssen wir hier ständig die Unschuld unserer Mandanten beweisen. Das ist eine Verdrehung der gesetzlichen Grundlagen.“

Weiter mit rechtlichen Hinweisen zum Zeitpunkt der Gruppenbildung, Beteiligung an Aktionen und Training auf der Basis von Domhöfer-Aussagen.

Anschließend Mittagspause von 11:20 Uhr bis 13:00

Nach Wiederbeginn beantragt die Verteidigung eine Beratungspause. Richter Schlüter-Staats genehmigt, will aber Lina ausschließen.

Nach dieser Pause beantragt die Verteidigung eine 14-tägige Verhandlungspause. Begründung nochmals mit Anklagepunkt (Böhm, Scholz, Mees).

Verteidigung beantragt nochmals alle Akten zu sichten, da mit einem erteilten rechtlichen Hinweis auf der Basis von Domhöfers Aussagen, sich die Mitgliedschaft von sechs auf 30 Monate erhöhen würde, was eine höhere Strafen nach sich ziehen würde. Die Verteidigung sagte zu, dass neue Beweisanträge zeitnah an das Gericht übermittelt werden.

Richter Schlüter-Staats stimmt nach großem Lamento zu.

Anschließend erhielt die Nebenklage mit Rechtsanwalt Henze das Wort. Dieser beschäftigte sich mit den Adhäsionsanträgen zur Schmerzensgeldforderung von 2000 € + 5 % Zinsen an alle vier anwesenden Angeklagten. Domhöfer hat schon 1000 € Schmerzensgeld in 50 € Raten zugesichert.

Daraufhin wurde der 90. Verhandlungstag beendet.

Einen aktuellen Zwischenstandsbericht, ausführliche Verhandlungsprotokolle und weitere Infos zum Prozess findet Ihr bei https://www.soli-antifa-ost.org/category/zwischenstandsbericht/

Am Samstag nach der Urteilsverkündung findet in Leipzig die Tag X Demo statt! Nach dem aktuellen Stand gehen wir davon aus, dass die Demo entweder am 13.05., oder am 20.05. stattfinden wird. Wir rufen alle Antifaschist*innen dazu auf, zur Tag X Demo nach Leipzig zu kommen, um unsere Wut über das Urteil gegen unsere Genoss*innen gemeinsam auf die Straße zu tragen! Wir wollen uns durch Repression weder spalten, noch den Mut nehmen lassen, für unsere politischen Ziele einzustehen!

Wir würden uns freuen, wenn ihr in euren Städten für die Demo mobilisiert, gemeinsame Anreisen organisiert, etc.

Sämtliches Mobimaterial zum selber drucken findet ihr unter https://tagxantifaost.noblogs.org/mobimaterial/

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