Tools & Tipps gegen Digitale Überwachung

Vor der Sommerpause 2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur „Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ mit 355 Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Demnach wird es nunmehr auch dem „Verfassungsschutz“ erlaubt, mit Hilfe von Spionagesoftware in fremde Computersysteme einzudringen. Bis dahin durften nur die Landespolizeibehörden und der Zollfahndungsdienst Trojanerprogramme zur Strafverfolgung nutzen. Die Strafprozessordnung (StPO) erlaubt ihnen einen solchen Einsatz in § 100b als sogenannte Onlinedurchsuchung. Voraussetzung ist ein zuvor ergangener richterlicher Beschluss. Anschließend können die Behörden auf den gesamten Rechner der Zielperson zugreifen, das Dateisystem durchsuchen und Dokumente, Fotos oder Videos kopieren. Im Falle von Länderpolizeien muss dieser Eingriff in den jeweiligen Landespolizeigesetzen erlaubt werden. In einigen Bundesländern ist dies (Stand August 2021) bereits der Fall, andere erneuern ihre Polizeigesetze derzeit entsprechend. In Berlin wurde die Online-Durchsuchung für die Polizei (noch) nicht eingeführt. Auch das Bundeskriminalamt führt Onlinedurchsuchungen durch, gemäß dem BKA-Gesetz darf dies in Terrorismusfällen auch zur sogenannten Gefahrenabwehr erfolgen.

Der neue „Polizeibericht 2021“ erklärt kurz, wie Handy-Überwachung funktioniert, was Staatstrojaner, IMSI-Catcher und Funkzellenabfragen sind. Ausserdem gibt es nützliche Links, wo Ihr Euch ausführlicher informieren könnt.

Polizeibericht 2021

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