PM: Flüchtlingsrat verurteilt gestrige Brutalität in Chemnitzer Ausländerbehörde

Nachtrag: Am späten Nachmittag des Dienstags (10. Juli) erreichte uns dann die gute Nachricht, dass die Abschiebung abgebrochen wurde. Polizei und Ausländerbehörde scheiterten sozusagen am Hippokratischen Eid, nachzulesen hier: https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2018/07/11/pm-update-abschiebung-aus-chemnitz-wurde-abgebrochen/ 

Pfefferspray gegen eine Familie, verletzte Frau und dennoch: Vater und Kinder abgeschoben

Eine Familie soll von der Ausländerbehörde Chemnitz aus abgeschoben werden. Als die Mutter sich selbst verletzt, setzt die Polizei Pfefferspray ein und hält sie fest. Vater und Kinder werden abgeschoben. Die Mitarbeiter*innen des Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. (SFR) zeigen sich in jeglicher Hinsicht fassungslos über die gestrigen Vorkommnisse. Eine Familientrennung, die in ihrer Brutalität bisher bekanntes übersteigt.

Familie I. soll direkt aus der Ausländerbehörde Chemnitz abgeschoben werden, so viel steht von Anfang an fest. Als sie zum vereinbarten Termin erscheinen, wird ihnen der Plan eröffnet. Frau I. ahnte es bereits. Sie greift zum mitgebrachten Küchenmesser und verletzt sich selbst. Dave Schmidtke, Geflüchtetensozialarbeiter des SFR e.V. musste die Szenerie mit ansehen: „Meine Kollegin, die die Familie begleitete, rief mich an und erzählte mir, was vorgefallen war. Ich eilte zur Ausländerbehörde und wäre am Liebsten wieder umgedreht. Es herrschte ein Durcheinander, eine Blutlache bedeckte den Boden. Im ersten Moment aber spürte ich einen stechenden Schmerz in meinen Atemwegen, ich begann zu husten. Ich war entsetzt. Die Polizei hatte tatsächlich gegen eine Familie, gegen eine bereits verletzte Mutter von Pfefferspray Gebrauch gemacht. Als wäre das Ausmaß der Brutalität nicht bereits ins Unerträgliche gesteigert worden, wurde Frau I. auch noch festgehalten. Blutüberströmt saß sie da.“ fährt Schmidtke fort. „Dieses polizeiliche Vorgehen ist absolut zu verurteilen. Die Situation hätte in jedem Fall anders gelöst werden können. Wir fordern eine Überprüfung der Ereignisse!“ so Schmidtke. Die im Anschluss aufkommende Diskussion zwischen Schmidtke, seiner Kollegin, Bundes- und Landespolizei und Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde wird scharf geführt. Die beiden Mitarbeiter*innen des SFR drängen darauf, dass die Abschiebung gestoppt wird. „Die Behördenmitarbeiter*innen ließen sich durch nichts erweichen. Vater, sechsjähriger Sohn und fünfjährige Tochter wurden nach Polen abgeschoben, was nach Dublin für ihr Asylverfahren zuständig ist.“ so Schmidtke. Was den SFR-Kolleg*innen entgegengeschleudert wurde, zeugt von grausamer Herzlosigkeit. Vorerst geduldet könne die Familie in Anbetracht der Akutsituation nicht werden, schließlich würde so etwas ja Methode machen. „Wir dokumentieren hier eine Familientrennung, die in ihrer Brutalität alles übersteigt, was dem SFR bisher zu Ohren gekommen ist. Dass hier war eindeutig Kindeswohlgefährdung, viel mehr noch, das Wohl aller Beteiligten wurde hier durch polizeiliche Maßnahmen in Gefahr gebracht.“ Dass überhaupt eine überfallartige Abschiebung von der Behörde organisiert wurde, ist beschämend. Denn dass Frau I. sich in einer gesundheitlich labilen Lage befindet, war der Ausländerbehörde bekannt. „Warum wird so vorgegangen bei einer Frau und Mutter, deren depressive Symptomatik ärztlich attestiert ist?“ fragt sich Schmidtke. Abschiebungen aus der Ausländerbehörde Chemnitz scheinen dabei keine Seltenheit zu sein, wie aus einer erst kürzlich beantworteten Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, DIE LINKE, im Sächsischen Landtag hervorgeht (Drs. 6/13672). Dass „in der Regel“ die Gelegenheit bestehe, Gepäck zu packen, trifft hier nicht zu. Vater und Kinder wurden direkt von der Behörde aus abgeschoben. Die Mutter befindet sich derzeit in einer Klinik. Welches Schicksal ihr droht, ist momentan nicht absehbar, der Anwalt der Familie hat Rechtsmittel eingelegt.

Handfeste Fluchtgründe, ernstzunehmende Erkrankungen – und dennoch die Abschiebung

Die Familie war von Tschetschenien, Russische Föderation über Polen nach Deutschland geflohen, im Jahr 2016 erfolgte die Einreise. Eine Abschiebung nach Polen hatten sie bereits erleben müssen, kehrten aber angesichts der dort herrschenden, widrigen Umstände zurück. Als ehemaliger Kämpfer des 1. Tschetschenien-Krieges fürchtet Herr I. um seine Sicherheit und die seiner Familie. Nicht nur in Tschetschenien, auch in Polen. Dass das Kadyrow-Regime in der polnischen Republik aktiv ist, gilt als Binsenweisheit unter Tschetschen*innen im Exil. „Am Schicksal vieler Tschetschen*innen zeigt sich, wie überkommen das Dublin-System ist. Es bringt nichts, auf Regeln zu bestehen, wenn Menschen sich auch in einem EU-Mitgliedsstaat nicht sicher fühlen, unabhängig von der Frage, ob sie dort ein rechtsstaatliches Verfahren vorfinden.“ kommentiert Schmidtke. Der Fall der Familie zeigt exemplarisch, warum es immer wieder zu derartig dramatischen Szenen bei Abschiebungen kommt: Menschen haben handfeste Gründe zur Flucht, die in einem immer weiter verschärften Asylrecht nicht mehr anerkannt werden. Menschen bringen unter anderem wegen ebenjener Fluchtgründe ernstzunehmende Erkrankungen mit, die dringender Behandlung bedürfen. Stattdessen werden sie dem psychischen Druck der Abschiebung, der Rückkehr in das Land der Verfolgung, ausgesetzt. Schmidtke: „Bei aller Professionalität, die es zu wahren gilt, aber genau so etwas wird in Deutschland und insbesondere in Sachsen ganz bewusst in Kauf genommen. So etwas ist die Folge einer immer weiter verrohten Sprache, die inzwischen auch das Behördenhandeln ganz klar leitet. Und das macht verdammt wütend.“

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Soziale Arbeit-
Dave Schmidtke
Lohstraße 9
09111 Chemnitz
Tel.: 0176 / 578 707 06
Mail: schmidtke@sfrev.de

Dieser Beitrag wurde unter General veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.